Was heißt Präventionskurs?
§ 20 SGB Präventionskurse
Nach Paragraph 20 Abs. 1 SGB V Primärprävention sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Präventionskurse aus verschiedenen Bereichen wie „Bewegung“, „Ernährung“, Stressbewältigung/Entspannung“ oder „Suchtprävention“ zu fördern. Dabei übernimmt die Krankenkasse bis zu 80 % der Kosten, maximal 75 € pro Person und Jahr. Werden zwei unterschiedliche Präventionskurse genutzt, können bis zu 150 € erstattet werden. Teilweise werden die Präventionskurse von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich bezuschusst, daher sollten Sie sich immer bei Ihrer Krankenkasse erkundigen wie die genaue Regelung ist.
Wie ist der Ablauf bei einem Präventionskurs?
Die Kurse laufen über 10 Wochen. Sie melden sich für einen Kurs per E-Mail oder telefonisch an. Danach bekommen Sie von mir die Rechnung für die Kursgebühr zu geschickt, diese überweisen Sie bitte bis zum Kursstart. Sie nehmen an den Kurseinheiten teil (für die Bezuschussung von den Krankenkassen müssen Sie an mindestens 80% der Kurseinheiten teilgenommen haben). In der letzten Kursstunde bekommen Sie von mir die Teilnahmebestätigung ausgehändigt, diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen anschließend ihren Zuschuss von der Kasse überwiesen.
Welche Kurse sind hier Präventionskurse und wann finden diese statt?
Zur Zeit ist Pilates und Wirbelsäulengymnastik als Präventionskurse nach §20 SGB V anerkannt.
Freitag:
Wirbelsäulengymnastik: 11.09.2020 10:00-11:00 Uhr
Pilates: 30.10.2020 09:00-10:00 Uhr
Kurskosten
Wirbelsäulengymnastik (10 Stunden à 60 Minuten): 110€
Pilates (10 Stunden à 60 Minuten): 120€
Was muss ich zu den Kursen mitbringen?
- ein Handtuch
- Getränk
- leichte und bequeme Kleidung
- warme Socken und eine Jacke / Pullover (Entspannungsübungen)
Wo finden die Kurse statt?
Die Kurse finden in der Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm (Eingang neben Eckes Personalverkauf) statt.